Wie geht es mit dem ehemaligen Karwendelbad-Grundstück in Mittenwald weiter? Mit dieser Frage setzte sich kürzlich der Mittenwalder Gemeinderat auseinander. Zwei Bürgerbeteiligungsverfahren waren der Debatte vorangegangen. Einstimmig stellten sich die Ortsparlamentarier hinter die Vorschläge der Bürger.
2016 wurde das Karwendelbad geschlossen. Seither sucht man nach einer geeigneten Verwertung des 1100 Quadratmeter großen Gemeindegrundstücks. Ein geplantes aja-Hotel wurde 2021 von Anrainern und in der Folge vom Gemeinderat zu Fall gebracht. 45 Bürger ließen sich dann auf einen Beteiligungsprozess ein. Als Leiter fungierte Christoph Seitz, dem man bei der Gemeinderatssitzung Rosen streute. Bgm. Enrico Corongiu (SPD): „Er ist heute beruflich verhindert, ist aber über den vorgeschlagenen Beschluss vollinhaltlich informiert. Wir sind ihm und seiner engagierten Herangehensweise an diesen Prozess wirklich zu Dank verpflichtet. Aber auch bei allen anderen, die am Beschluss mitgewirkt haben, möchte ich mich aufrichtig bedanken!“
Dem Gemeinderatsentscheid vorangegangen war eine umfangreiche Darstellung einer Vergabematrix, die die Bürger gemeinsam mit dem Amt und einem Vorschlagskatalog der CSU-Fraktion ausgearbeitet hatten. Letzterer sorgte für Erstaunen bei den Freien Wählern: „Wie kam die CSU dazu, am Punktekatalog mitzuwirken?“ Regina Hornsteiner beruhigte: „Wir wurden, wie vermutlich alle Fraktionen, vom Bürgermeister dazu aufgefordert und haben einen schriftlichen Vorschlag eingereicht.“ Der Bürgermeister ergänzte: „Dem Bau- und Umweltamt ist kein vergleichbares Papier vorgelegen. Sie mussten die Vorschläge bewerten und einarbeiten. Die Entscheidungshilfe liegt uns jetzt vor. “
Von allen Beteiligten besonders hoch bewertet wurden die Bereiche gestalterische, architekonische und städtebauliche Qualität der Einreichungen sowie das Finanzierungskonzept. Sie bringen daher Investoren, die sich um den Grund bewerben, bis zu 3000 von 6150 möglichen Punkten. Die touristische Nutzung und die öffentliche Zugänglichkeit der Grünanlagen sind ebenfalls mit 1650 Punkten noch relativ wichtig, andere Bereiche wie das erweiterte Nutzungs-, Mobilitäts- und Energiekonzept beeinflussen zwar die Entscheidung, aber mit deutlich weniger Punkten. Als Ausschlusskriterien definiert wurden, wenn Investoren die notwendigen Unterlagen nicht einreichen, kein Wirtschaftskonzept vorlegen, ein Chaletdorf oder ein Appartementhaus planen, eine Bettenobergrenze von 250 Betten überschreiten, ein Hotel mit weniger als vergleichsweise Viersternequalität oder überhaupt keine Wellnessanlage errichten wollen. Nach der Beschlussfassung soll die Matrix nun noch einer Rechtsanwaltskanzlei, die auf das Vergaberecht spezialisiert ist, zur Prüfung vorgelegt und eine unabhängige Jury bestellt werden, die die eingereichten Vorschläge reiht. Alle Fraktionen zeigten sich erfreut, dass das Projekt durch den Beschluss nun endlich in die Gänge kommt
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