Normalerweise berichtet die PZ nicht über eigene Erlebnisse, doch in diesem Fall hätten wir die Geschichte wohl als unglaubwürdig zurückgewiesen, wäre sie nicht Redakteur Bernhard Rangger selbst passiert. Er fuhr zu einem Kunden nach Bayern, nannte an der Grenze den Grund für seine Ausreise, wurde freundlich durchgewunken und aus dem selben Grund bei der Rückfahrt von der Grenzpolizistin in Quarantäne geschickt.
Zugegebenermaßen entspricht diese Kurzdarstellung nicht ganz den Tatsachen. Der Grund für das Ereignis liegt in der Corona-Pandemie, die wir mit dieser Geschichte in keiner Weise in Zweifel ziehen möchten. Fakt ist jedenfalls, dass die bayerisch-tirolerische Grenze deshalb seit Weihnachten mehr oder weniger dicht war. Die Regelungen auf beiden Seiten änderten sich im Wochentakt. Anfangs mussten vor allem die bayerischen Beamten die Durchfahrt kontrollieren. Zuletzt waren es die Tiroler: sie sollten verhindern, dass es zu einer Ausbreitung von Virus-Varianten kommt.
Da die Plateauzeitung in einer kleinen Region in Tirol und Bayern erscheint, musste Rangger die Grenze des Öfteren passieren und war es schon gewohnt, sich davor über die neuen Bestimmungen zu erkundigen. Zwei Tage lang gab es dann keine Kontrollen und so fuhr er für sein Unternehmen nach Mittenwald, um bei einem Kunden Dienstausrüstung für seine Mitarbeiter einzukaufen.
Freundlich gab ihm der Händler Ware zum Testen mit. Gleich am zweiten Tag stellte sich heraus, dass eines der Geräte nicht ordnungsgemäß funktionierte, also riet ihm der Händler an, mit der Ware vorbeizukommen, damit man den Fehler suchen könne.
Die Grenze wurde inzwischen von den Tirolern kontrolliert. Das per Presseaussendung angekündigte Anmeldeformular für Dienstreisende war im Internet nicht auffindbar. Also begab sich Rangger an die Grenze und erklärte dem dort kontrollierenden Präsenzdiener, was er in Mittenwald vorhatte und wie lang sein Aufenthalt dauern würde. Nach Kontrolle des druckfrischen Covid-19-Tests und der Reisedokumente wünschte ihm dieser eine gute Fahrt.
Da der Fehler in Mittenwald binnen Minuten behoben war, kehrte er nach knapp einer halben Stunde an die Grenze zurück. Die dort amtsführende Polizistin erblickte den Gegenstand in seinem Fahrzeug und schloss sofort auf einen privaten Einkauf: „Das müssen Sie mir jetzt genau erklären. Ein privater Einkauf ist ein Grund, dass ich Sie in Quarantäne schicken muss!“
Zugegeben: Jetzt hätte die Sache aufgeklärt werden müssen. Doch als Journalist, der in den letzten Monaten immer wieder von Leuten angerufen wurde, weil sie sich an der Grenze ungerecht behandelt gefühlt und über das vereinte Europa, die vielen unklaren Regelungen und Schikanen aufgeregt hatten, ließ er die Kontrolle ohne weitere Erklärung über sich ergehen. „Wenn ich so ehrlich zu Ihnen bin, werden wir doch nicht päpstlicher reagieren als der Papst“, gab Rangger vor, dass ihn die Beamtin zurecht aus dem Verkehr gefischt hätte.
Die Polizistin schickte ihn mit dem Auto an den Straßenrand und holte ihn nach kurzer Vorbereitung in den Grenzcontainer: „Da ist ihr Quarantänebescheid, den sie unterzeichnen müssen. Sie müssen jetzt 14 Tage zuhause bleiben und können sich frühestens in fünf Tagen frei testen lassen!“ Auf die verdutzte Anmerkung „Ich hab keine Brille dabei und kann nicht lesen, was ich da unterzeichne“, meinte sie: „Sie sehen ja draußen den Stau. Da kann ich ihnen jetzt nicht das ganze Formular vorlesen!“
Beim Hinausgehen machte Rangger die Polizistin noch darauf aufmerksam, dass er als Journalist die Kontrolle über sich ergehen habe lassen. Er klärte sie darüber auf, dass er darüber berichten werde.
Sein erster Anruf galt der BH. Ein Jurist meinte spontan, dass er kein Interview gebe, sondern ihm nur als Privatperson Rede und Antwort stehe. Er erklärte, dass nicht die Gesundheitsbehörde, wie in allen Covid-Gesetzen angeführt wird, sondern in diesem Fall die Polizistin als verlängerter Arm der Behörde die Absonderung aussprechen dürfte.
Er nahm sich lange Zeit für das Gespräch und meinte schließlich, dass er die Unterlagen prüfen werde. Auf Grund der Schilderung werde es zu keiner Absonderung kommen. Da er das Schreiben der Beamtin aber erst am nächsten Tag erhalten werde, gelte die Quarantäne bis zu deren Aufhebung.
Der Anruf beim eigenen Rechtsanwalt ergab, dass die Absonderung erst gelte, wenn sie schriftlich vorliege. Jedenfalls kam schon nach vier Stunden der Bescheid: „Sie konnten der erkennenden Behörde glaubhaft machen, dass die Wiedereinreise nach Österreich beruflich bedingt war!“ Angemerkt wurde, dass „Sie verpflichtet gewesen wären, dass PTC Formular – https://entry.ptc.gv.at/ – vorab zu befüllen“. Seither weiß Rangger, wie er im Internet dieses Formular findet. Bisher war er immer nur bei den deutschen Einreisebstimmungen gelandet und die deutschen Beamten hatten ihm stest erklärt, dass er dies bei einer nur wenige Stunden dauernden Ausreise nicht ausfüllen müsse.
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